Flexibler Wohnungstausch von Genossenschaft zu Genossenschaft
Der Wohnungswechsel von einer Genossenschaft zur anderen gestaltet sich bisher schwierig und kostenintensiv für deren Mitglieder: In der Regel warten die Mitglieder nach der Kündigung eineinhalb bis zweieinhalb Jahre auf die Rückzahlung ihrer Anteile, müssen aber gleichzeitig bei der neuen Genossenschaft sofort Geschäftsanteile zeichnen.
Ab sofort ist daher ein flexibler Wohnungstausch in die Gemeinnützige Baugenossenschaft Rhein-Lahn-Westerwald eG möglich.
Bei einem beruflichen oder privaten Wohnungswechsel können Sie eine
Vereinbarung mit Ihrer bisherigen und unserer Genossenschaft
abschließen. Konkret bedeutet das: Wenn Sie eine neue Wohnung anmieten,
treten Sie Ihre Geschäftsanteile unwiderruflich an die Gemeinnützige Baugenossenschaft Rhein-Lahn-Westerwald eG ab. Ihre ehemalige Genossenschaft zahlt dann nach
Fälligkeit dieses Geschäftsguthaben an uns. Ist
Ihre neue Wohnung bei uns größer oder verlangen wir höhere Geschäftsanteile,
zahlen Sie den Differenzbetrag und den obligatorischen Pflichtanteil
sofort ein.
Sind Ihre Geschäftsanteile wiederum höher als benötigt, bekommen Sie den
verbleibenden Betrag nach Fälligkeit von ihrer ehemaliger
Genossenschaft auf Ihr Konto überwiesen. Die Zahlung eines
Pflichtanteils bleibt davon unberührt und andere Forderungen (z.B.
Betriebskosten) werden gesondert berechnet.
Mit Stand von November 2010 nehmen bundesweit insgesamt 41 Wohnungsbaugenossenschaften an dieser Aktion teil. Auf dieser Website erhalten Sie einen tagesaktuellen Überblick mit detaillierten Anschriften.

